Schadensersatz
Ist erst einmal ein Schaden entstanden, muss geklärt werden, wer diesen zu tragen hat.
In Deutschland wird unterschieden in vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche. Grundsätzlich gilt, dass ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen vorausgegangen sein muss.
Vertragliche Schadensersatzansprüche können sich ergeben aus
- Verletzung einer Haupt- oder Nebenleistungspflicht
- Rücksichtnahmepflicht
- Haftung für Drittschäden
Gesetzliche Schadensersatzansprüche beinhalten
- Deliktsrecht
- Produkthaftungsgesetz
- Straßenverkehrsgesetz
- Gesetzliche Haftung für Drittschäden
Zu den gesetzlichen Schadensersatzansprüchen gehören z.B. die Schadensersatzpflicht des Tierhalters (siehe auch Hundehaltung). In diesem Zusammenhang kommt es häufig auf das Verschulden und die Höhe des entstandenen Schadens an.
Seit vielen Jahren berate ich Menschen bei Schadensersatzansprüchen. Ich kläre für Sie Sie wie hoch Ihr Nachteilsausgleich für einen erlittenen Schaden ist und vertrete Ihre Interessen beim Schadensersatz und bei Schmerzensgeldansprüchen. Damit Sie keine Ansprüche verschenken, kommt es auf eine genaue Argumentation und Beweisführung sowie detaillierte Kenntnisse der Gesetzeslage an.
Den Schaden haben Sie schon – verzichten Sie nicht auf eine vollständige Entschädigung.
Kontaktieren Sie mich und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!